Wohnbeihilfe

Wenn Sie ein vertraglicher Hauptmieter oder Wohnungseigentümer in einem unserer Objekte sind und auf Beihilfe Anspruch haben, bringen Sie bitte das von der Magistratsabteilung 50 ausgehändigte Beihilfeformular zeitgerecht bei uns vorbei oder schicken Sie es uns per Post zu.

Das Beihilfeformular wird dann von unserem Kundenservicecenter bearbeitet und per Post an Sie retourniert.

Nähere Informationen zum Thema Beihilfe finden Sie unter dem Internet Link der MA50 Wohnbeihilfe.