Verlassenschaft

Um alle notwenigen Änderungen rasch in die Wege zu leiten bitten wir Sie vorerst uns

  •      eine Kopie der Sterbeurkunde (Sterbebuch) bzw.
  •      den Namen des zuständigen Notars und
  •      den Grad Ihres Verhältnisses zum Verstorbenen

schriftlich zukommen zu lassen.

Wir nehmen dann nach Erhalt der Unterlagen mit Ihnen Kontakt auf.