Einbruch & Diebstahl

  • Im Falle eines Einbruchs oder Diebstahls in Ihrer Wohnung bitten wir Sie, unverzüglich mit der Polizei Kontakt aufzunehmen und Anzeige zu erstatten.
  • Sollte Ihr Schloss bzw. Ihre Eingangtüre beschädigt worden sein, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit uns auf. Für eine rasche Bearbeitung benötigen wir eine Kopie der Anzeige.
  • Setzen Sie sich mit Ihrer Haushaltsversicherung bezüglich des Schadensausmaßes und Deckung in Verbindung.


Wir weisen darauf hin, dass der Inhalt  der Wohnungen, Kellerabteile und Garagenanlagen bzw. anderer Räumlichkeiten, wie Fahrradabstellräume, die zur gemeinsamen Nutzung bestimmt sind, NICHT im Rahmen der Gebäudeversicherung versichert sind.

  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wohnungseingangstüre, die Hauseingangstüre bzw. sämtliche Türen der allgemeinen Anlage immer ordnungsgemäß geschlossen werden und  fest in die Falle einrasten.
  • Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber verdächtigen, hausfremden Personen.